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Staatliche Fördermittel für Wärmedämmverbundsystem ab 01.01.2020
Energie sparen und Heizkosten senken und Förderung nutzen
Eine große Menge Energie wird für das Beheizen von Gebäuden im privaten, öffentlichen und industriellen Bereich aufgewendet. Gerade in den Zeiten immer weiter steigender Energiepreise entsteht hier ein erheblicher Faktor zum Sparen.
Fassadenschutz und optische Aufwertung
Ein Wärmedämm-Verbundsystem senkt entscheidend Ihre Heizkosten, steht für optimalen Fassadenschutz und sorgt für eine optische Aufwertung. Der Zeitpunkt zur Renovierung, Umgestaltung oder Neu Errichtung der Dämmung Ihrer Fassade könnte kaum besser sein, denn die Kredite für energiesparende Sanierungsmaßnahmen und Fördermittel sind so günstig wie noch nie.
Ein Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS) besteht grundsätzlich aus den drei Komponenten Dämmstoff, der auf die Fassade aufgebracht wird, Armierung und der Schlussbeschichtung. An der Fassade werden diese Komponenten durch unseren qualifizierten Fachhandwerksbetrieb zusammengeführt.
Das WDVS senkt entscheidend Ihre Heizkosten, steht für optimalen Fassadenschutz und sorgt für eine optische Aufwertung.
Die Planung und Ausführung des WDVS setzt umfangreiche Fachkenntnisse voraus. Die Raßhofer Malerbetrieb GmbH ist Ihr kompetenter Partner bei der Umsetzung der Wärmedämmung an Ihrer Fassade.
Steuerlicher Abzug von bis zu 20 Prozent
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum Heizen mit erneuerbaren Energien steuerlich gefördert werden. Dies sind etwa ein Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden. Die Kosten solcher Maßnahmen sollen künftig mit bis zu 20 Prozent über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich in Abzug gebracht werden.
Eine progressionsunabhängige Ausgestaltung soll gewährleisten, dass Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen von der steuerlichen Förderung profitieren. Voraussetzung ist lediglich, dass es sich bei dem geförderten Gebäude um selbstgenutztes Wohneigentum handelt. Das Gesetz soll bereits für das Steuerjahr 2020 wirksam werden, die Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen könnten also erstmalig mit der Steuererklärung im Jahr 2021 geltend gemacht werden.